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Besser versichert. Gesünder sein.

Für Auszubildende

Die Schule ist vorbei - ein neuer Lebensabschnitt beginnt. Herzlichen Glückwunsch zum Start deiner Ausbildung! Ganz gleich, für welchen Beruf du dich entschieden hast, auf dich wartet eine spannende Zeit! Nun brauchst du auch eine zuverlässige und unkomplizierte Krankenkasse an deiner Seite – die MAHLE BKK.

Du bist nun nicht mehr familienversichert, sondern benötigst eine eigene Krankenversicherung. Die MAHLE BKK unterstützt dich gerne und steht bei allen Themen zur Krankenversicherung zur Seite.

Was müsst ihr beachten, wenn ihr euch nun selbst versichert:

Mit dem Beginn einer eigenständigen Krankenversicherung sind nur ein paar Formalitäten zu erledigen, die wir Euch gerne so weit wie möglich abnehmen. Ihr füllt einfach einen Aufnahmeantrag aus, alles Weitere regeln wir für euch - lediglich die Information an den Arbeitgeber über eure Krankenkassenwahl müsst ihr übernehmen. Als Mitglied der MAHLE BKK habt ihr vom ersten Tag an Anspruch auf alle unsere Leistungen. Eine Auslandsreisekrankenversicherung gibt es hier für euch kostenlos dazu. Wir benötigen lediglich den ausgefüllten Antrag zum Wahltarif "Auslandsreisekrankenversicherung" zurück.
Mit der Wahl einer Krankenkasse werdet ihr automatisch auch Mitglied in der Pflegeversicherung. Als Auszubildende bekommt ihr auch ein eigenes Rentenkonto bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Jeder Berufsstarter erhält von der DRV, falls noch nicht vorhanden, einen Sozialversicherungsausweis mit einer Renten- bzw. Sozialversicherungsnummer. Falls euch dieser Ausweis noch nicht vorliegt, beantragen wir ihn gerne für euch.

Höhe der Beiträge

Im Regelfall erhaltet ihr während eurer Ausbildung eine Ausbildungsvergütung. Ist dies der Fall, seid ihr nicht mehr familienversichert, sondern werdet selbst pflichtversichert in der Kranken.-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Somit werden von eurem Arbeitgeber die entsprechend gesetzlich festgelegten Beiträge automatisch von eurem Gehalt abgezogen.
Art des Beitragssatzes:Beitragssatz
Allgemeiner Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung
14,60%
Individueller Zusatzbeitrag

3,25%

Die Beiträge teilt ihr euch jeweils zur Hälfte mit eurem Arbeitgeber.

PflegeversicherungBeitragssatz
Bis 23 Jahre
3,40%
Ab 23 Jahre und keine Kinder
4,00%
Ab 23 Jahre und 1 Kind
3,40%
Die Beiträge teilt ihr euch jeweils zur Hälfte mit eurem Arbeitgeber.

RentenversicherungBeitragssatz
Rentenversicherung
18,60%
Die Beiträge teilt ihr euch jeweils zur Hälfte mit eurem Arbeitgeber.

ArbeitslosenversicherungBeitragssatz
Arbeitslosenversicherung
2,60%
Die Beiträge teilt ihr euch jeweils zur Hälfte mit eurem Arbeitgeber.

Wichtige Hinweise

Was ist bei einem Mini-Job zu beachten

Als Minijobber gehen Sie einer sogenannten geringfügigen Beschäftigung nach oder sind nur kurzfristig beschäftigt.
Hierdurch werden Sie nicht versicherungspflichtig.

Voraussetzungen:

  • Sie haben über das Jahr gerechnet regelmäßige Einkünfte bis zur Geringfügigkeitsgrenze (2024 - 538 Euro)
  • Oder sind kurzfristig (bis zu drei Monate bzw. 70 Arbeitstage) beschäftigt

Weitere Informationen zu geringfügigen und kurzfristigen Beschäftigungen erhalten Sie bei der Minijob-Zentrale

Wichtig zu wissen
Auch, wenn ihr eure Ausbildung nicht bei MAHLE absolviert, habt Ihr einmalig die Chance, auch weiterhin bei der MAHLE BKK versichert zu sein. Solltet ihr eine Ausbildung außerhalb des MAHLE-Konzerns antreten und euch für eine andere Krankenkasse entscheiden, ist eine spätere Rückkehr zur MAHLE BKK aufgrund der eigenständigen Mitgliedschaft und unserer Exklusivität für MAHLE Beschäftigte grundsätzlich nicht mehr möglich.

Wir sind da. Versichert.

Team Versicherung & Beiträge
0711 2090 8409

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